Herzmotiv

     

    Stellungnahme der FWG Fraktion zu der Beschlussvorlage 091/2020,

    Bebauungsplan 18 N „Zentrum“, 3. Änderung

     

    Wir beraten heute über einen aus unserer Sicht, rundum gelungenen Bebauungsplan für das Plangebiet „Auf der Klippe“. Das „Zentrum“ wird nun zu dem, was es vom Namen her schon seit Jahren sein soll, die Bezeichnung wird nun mit Leben gefüllt.

    Das gut erkennbare städtebauliche Konzept ist sehr durchdacht, ganzheitlich betrachtet und für Niedenstein wirklich zukunftsorientiert ausgelegt. Die Verdichtung im inneren der Stadt Niedenstein, der Lückenschluss zwischen Wichdorf und Niedenstein schont so die Ressourcen im Außenbereich.

    Der für uns wichtigste Anspruch, die Entzerrung der Verkehrssituation im gesamten Gebiet, insbesondere aber im neuralgischen Bereich zwischen den Kitas und dem AWO Pflegeheim wurde umgesetzt. Die Verkehrsführung zeigt eine gute Verteilung zwischen ruhendem und fließendem Verkehr und verspricht eine wirkliche Entlastung der bisherigen Situation.

    Die gesunde Mischung von Grundstücksgrößen für Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und der Möglichkeit eines betreuten Wohnkonzeptes macht auf dem Plan einen nachvollziehbar, sehr schlüssigen Eindruck. Wichtig ist anzumerken, dass es keine Möglichkeit gibt, dass hier Häuserblöcke mit einer Seitenlänge vom mehr als 25 m entstehen können.

    Die Gliederung des alten und des neuen Wohngebiets im Norden des Planbereiches ist mit dem „Grünzug“ aus unserer Sicht gut gelungen, Verbindung und Trennung im Wechselspiel, das ist sicherlich auch abhängig von der Betrachtungsweise.

    Das Entwicklungspotential in Richtung der heutigen Schotterfläche, dem sogenannten „Festplatz“ ist gegeben und ist offensichtlich Teil des städtebaulichen Konzeptes und bietet die Möglichkeit für einen Treffpunkt aller Generationen, wie auch immer dieser gestaltet werden wird, der Arbeitstitel ist „Abenteuerspielplatz“.

    Den Anregungen und Hinweise der beiden öffentlichen Auslegungen zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde in den Anlagen 4 und 5 dieses Bebauungsplans sehr angemessen Rechnung getragen.

    Die Faunistische Habitat-potential-analyse kommt in ihrem Fazit zu der Auffassung: „Bei der Einhaltung der empfohlenen Maßnahmen wird ein artenschutzrechtlicher Konflikt nach § 44 BNatSchG nicht eintreten“.

    Im Kompensationskonzept werden die hochwertigen Naturschutz- und Ausgleichsmaßnahmen und deren Berechnung beschrieben. Die Umsetzung ist auf Ende 2022 terminiert. 

    In diesem Bebauungsplan und dem dahinter liegenden städtebaulichen Konzept ist die Balance zwischen „Niedenstein, der Stadt im Grünen“ und einem lebenswerten und attraktiven Wohnort für junge Familien, noch aktive und auch pflegebedürftige ältere Mitbürgerinnen und Mitbürgern sichergestellt.

    Die FWG Fraktion wird dem Bebauungsplan Nr. 18 N, 3. Änderung in den Punkten a) und b) zustimmen.

    Für die Fraktion der FWG im Stadtparlament Niedenstein,

    Roger Kunigkeit

     

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